Portrait

Die DIJV ist eine gemeinnützige Vereinigung, die im Mai 1998 von deutschen Rechtsanwälten, Professoren, Banken, Firmen und Unternehmern gegründet wurde. Vereinszweck ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse der Rechtssysteme, Rechtsgeschichte, der Institutionen und der Banksysteme der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran und von Ländern, mit denen diese in Wirtschaftsgemeinschaft stehen. Die DIJV sieht es als ihre vorrangige Aufgabe an, den Rechtsanwendern in Deutschland und im Iran den Zugang zu den Rechtsquellen des jeweils anderen Landes zu erschließen, das Verständnis für das unterschiedliche Rechtsdenken und die andere Rechtskultur zu fördern und diese Ziele durch die Begegnungen von praktisch tätigen Juristen, Hochschullehrern, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie Informationsangeboten zu fördern.

Fakten zum DIJV

  • Vorsitzende der Vereinigung ist Prof. Dr. Nadjma Yassari, LL.M. (SOAS)
    Referentin für das Recht islamischer Länder am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
  • Stellvertretender Vorsitzender ist RA Bahram Ardehali, Hamburg

  • Geschäftsführendes Vorstandsmitglied ist RAin Dr. Niloufar Hoevels, Nürnberg

  • Die Schriftführung und die Öffentlichkeitsarbeit obliegen Khashayar Biria, Hamburg

  • Schatzmeister ist RA Ramon Toossi, Berlin

  • Die weiteren Vorstandsmitglieder sind RAin Dr. Elisabeth Unger und RA Mehdi Sadeghi, Hamburg
Die Vereinigung ist vom Finanzamt Hamburg-Nord als gemeinnützig anerkannt worden, zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 4. Februar 2022.